e-Rezept

Seit 01.01.2024 gibt es das eRezept

Wichtige Informationen:

Das E-Rezept funktioniert auch komplett ohne Smartphone

Zur Teilnahme benötigen Patienten lediglich die eGK

Um das E-Rezept abzurufen, muss der Patient nur die eGK oder einen Ausdruck in der Apotheke abgeben

Es wird zu keiner Zeit die PIN der Patienten benötigt

Zusätzlich können E-Rezepte mit der CLICKDOC-APP oder eRezept APP der Gematik abgerufen werden

Vor Erstellung eines E-Rezeptes muss in der Praxis die Versichertenkarte am Anfang des Quartals einmalig vorgelegt worden sein. 

Das E-Rezept kann aktuell nur für verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Medikamente bei GKV-versicherten Patienten ausgestellt werden. 

Nicht möglich sind E-Rezepte bislang für Betäubungsmittel- und T-Rezepte, Verbandmittel, Teststreifen u. arzneimittelähnliche Hilfsprodukte nach §31 SGB V sowie Hilfsmittel u. enterale Ernährung. Ferner Verordnungen zu Lasten der sonstigen Kostenträger (Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc.) bzw. für im Ausland Versicherte. 

Leider ist das eRezept bislang auf verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Medikamente begrenzt.

Die wichtigsten Informationen haben wir in der Box für sie zusammengefasst.

Hinweise zum Einlösen des E-Rezepts

Patienten können die E-Rezepte entweder mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), einer E-Rezept-App oder mittels eines Papierausdrucks des Rezept-Codes einlösen:

Per elektronischer Gesundheitskarte (eGK):

Das E-Rezept wird dabei zu keinem Zeitpunkt auf die elektronische Gesundheitskarte geschrieben. Das E-Rezept wird von der Arztpraxis in der Praxissoftware angelegt und nach der Signatur mittels eHBA-PIN in die Telematikinfrastruktur (an den Fachdienst) übermittelt. Die Rezeptinformationen werden sicher in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Berechtigte Apotheken können das E-Rezept dann mittels elektronischer Gesundheitskarte des Patienten abrufen. Der Patient autorisiert die Apotheke durch das Stecken seiner Karte dazu, das E-Rezept vom Fachdienst abzurufen.

Per E-Rezept-App:

Informationen zur gematik-App finden Sie auf der Website der gematik unter: E-Rezept | gematik.

Per SMS auf dem Smartphone des Patienten: Die Lösung unseres PVS Herstellers
Mit unserer Praxis Software CGM Medistar können wird neben dem eRezept ein CLICKDOC E-Rezept erstellen. Nach einmaliger Einverständniserklärung in der Praxis zu diesem Versandweg, der Hinterlegung Ihrer Email-Adresse u. aktuellen Handynummer in der Praxis erhalten Sie einen verschlüsselten Zugriffslink per SMS (über diesen können sie dann bequem die Software herunterladen). Zukünftig erhalten sie Rezepte über die Click Doc App bzw. können dort einsehen sobald die elektronische Signatur in der Arztpraxis erfolgt ist. Nach erfolgreicher Zwei-Faktor-Authentifizierung können sie jederzeit mobil auf ihr E-Rezept zugreifen. Sie können E-Rezepte in einer Apotheke vor Ort oder online einlösen. Wichtig: neben der App können sie auch weiterhin jederzeit ihre Rezepte über Abgabe der Versichertenkarte in der Apotheke einlösen.

Per Patientenausdruck:

Auf Wunsch erhalten sie auch das E-Rezept per A4 Papierausdruck, auf dem ein sogenannter Data Matrix-Code enthalten ist. Pro E-Rezept können drei Präparate verordnet werden. Jedes dieser Präparate enthält auf dem Ausdruck einen eigenen Data Matrix-Code. Sie legen den Ausdruck in der Apotheke vor und erhalten ihre Medikamente.

(Hinweis in eigener Sache: diese Regelung konterkariert die Idee des E-Rezeptes, ist für Ihre Praxis mit hohen Druckkosten und für die Umwelt nachteiligen Ressourcen-Verbrauch (A4) verbunden und sollte nur noch in Ausnahmen genutzt werden).

FAQ’s