e-Rezept

Ab 01.01.2024 startet das eRezept

Wichtige Informationen vorab

Das E-Rezept funktioniert auch komplett ohne Smartphone

Zur Teilnahme benötigen Patienten lediglich die eGK

Um das E-Rezept abzurufen, muss der Patient nur die eGK oder einen Ausdruck in der Apotheke abgeben

Es wird zu keiner Zeit die PIN der Patienten benötigt

Zusätzlich können E-Rezepte mit der CLICKDOC-APP oder eRezept APP der Gematik abgerufen werden

Vor Erstellung eines E-Rezeptes muss in der Praxis die Versichertenkarte am Anfang des Quartals einmalig vorgelegt worden sein. 

Das E-Rezept kann aktuell nur für verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Medikamente bei GKV-versicherten Patienten ausgestellt werden. 

Nicht möglich sind E-Rezepte bislang für Betäubungsmittel- und T-Rezepte, Verbandmittel, Teststreifen u. arzneimittelähnliche Hilfsprodukte nach §31 SGB V sowie Hilfsmittel u. enterale Ernährung. Ferner Verordnungen zu Lasten der sonstigen Kostenträger (Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc.) bzw. für im Ausland Versicherte. 

Leider hat der Gesetzgeber zum Start dieser wichtigen Neuerung den 01.01.2024 in Mitten der Grippe- u. Covid-Pandemie gewählt und die eRezeptierung ist bislang im Wesentlichen auf verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Medikamente begrenzt.

Die wichtigsten Informationen haben wir in der Box für sie zusammengefasst.

Hinweise zum Einlösen des E-Rezepts

Patienten können die E-Rezepte entweder mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), einer E-Rezept-App oder mittels eines Papierausdrucks des Rezept-Codes einlösen:

Per elektronischer Gesundheitskarte (eGK):

Das E-Rezept wird dabei zu keinem Zeitpunkt auf die elektronische Gesundheitskarte geschrieben. Das E-Rezept wird von der Arztpraxis in der Praxissoftware angelegt und nach der Signatur mittels eHBA-PIN in die Telematikinfrastruktur (an den Fachdienst) übermittelt. Die Rezeptinformationen werden sicher in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Berechtigte Apotheken können das E-Rezept dann mittels elektronischer Gesundheitskarte des Patienten abrufen. Der Patient autorisiert die Apotheke durch das Stecken seiner Karte dazu, das E-Rezept vom Fachdienst abzurufen.

Per E-Rezept-App:

Informationen zur gematik-App finden Sie auf der Website der gematik unter: E-Rezept | gematik.

Per SMS auf dem Smartphone des Patienten: Unsere Empfehlung
Mit unserer Praxis Software CGM Medistar können wird neben dem eRezept ein CLICKDOC E-Rezept erstellen. Nach einmaliger Einverständniserklärung in der Praxis zu diesem Versandweg, der Hinterlegung Ihrer Email-Adresse u. aktuellen Handynummer in der Praxis erhalten Sie einen verschlüsselten Zugriffslink per SMS (über diesen können sie dann bequem die Software herunterladen). Zukünftig erhalten sie Rezepte über die Click Doc App bzw. können dort einsehen sobald die elektronische Signatur in der Arztpraxis erfolgt ist. Nach erfolgreicher Zwei-Faktor-Authentifizierung können sie jederzeit mobil auf ihr E-Rezept zugreifen. Sie können E-Rezepte in einer Apotheke vor Ort oder online einlösen. Wichtig: neben der App können sie auch weiterhin jederzeit ihre Rezepte über Abgabe der Versichertenkarte in der Apotheke einlösen.

Per Patientenausdruck:

Auf Wunsch erhalten sie auch das E-Rezept per A4 Papierausdruck, auf dem ein sogenannter Data Matrix-Code enthalten ist. Pro E-Rezept können drei Präparate verordnet werden. Jedes dieser Präparate enthält auf dem Ausdruck einen eigenen Data Matrix-Code. Sie legen den Ausdruck in der Apotheke vor und erhalten ihre Medikamente.

(Hinweis in eigener Sache: diese Regelung konterkariert die Idee des E-Rezeptes, ist für Ihre Praxis mit hohen Druckkosten und für die Umwelt nachteiligen Ressourcen-Verbrauch (A4) verbunden und sollte nur noch in Ausnahmen genutzt werden).

Wichtige Links u. Patienteninformationen:

Patienteninformation der KBV:
Elektronisches Rezept (deutsch)

Patienteninformation der KBV:
Elektronisches Rezept (Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Türkisch)

Erläuterung zum E-Rezept Patientenausdruck

Video der KBV - so funktioniert das eRezept

Gematik Seite zum E-Rezept

Unsere Empfehlung:
Das CLICKDOC eRezept

Bitte beachten sie die Hinweise zur ClickDoc App im oberen Teil der Seite. Eine Verordnung und Versendung des eRezeptes an die ClickDoc App ist auch ohne Videosprechstunde o. Online-vereinbarten Termin möglich (die zusätzlichen Applikationen von ClickDoc werden mutmaßlich in 2024 in der Praxis umgesetzt). Die App stellt für Smartphone Besitzer im Gegensatz zur Gematik-App einen sicheren, aber niedrigschwelligen Zugangsweg dar. Einmalige Freischaltung in der Praxis mit Einverständnis u. Hinterlegung von Handy-Nummer, eMail-Adresse u. Download der App (mit Konto-Anlegung) - und los geht’s.

FAQ’s

  • Für die Nutzung der eRezept App braucht es eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (mit CAN und PIN) sowie ein NFC-fähiges Smartphone und einen Internetzugang, um vor der Einlösung in der Apotheke Zugang zum Rezept Server zu erhalten (NFC: near field Communication)

  • Das eRezept kann ganz einfach ohne weiteres Zutun des Patienten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden.

  • Der Token-Ausdruck (Style Sheet: DINA 4 Ausdruck mit Barcode von max. 3 Medikamenten pro Ausdruckseite) ist gedacht für alle, die weder mit der Rezept-App noch mit der eGK ein Rezept einlösen können. Dies sind z.B. Patienten in Pflegeheimen bzw. bei Medikamentenvorrichtung durch Pflegedienste.

  • Bis auf weiteres können folgende Verordnungen optional als eRezept oder Papierrezept ausgestellt werden (Hinweis: unsere Praxis-EDV wird hier die eRezept-Erstellung voraussichtlich erst zum 14.01.2024 ermöglichen):

    • apothekenpflichtige OTC-Präparate, die zum Beispiel für Kinder oder gemäß Anlage 1 der Arzneimittel-Richtlinie zu Lasten der GKV verordnet werden

    • verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich versicherte Selbstzahler (bisher: blaues Rezept)

    • apothekenpflichtige Arzneimittel für gesetzlich versicherte Selbstzahler (bisher: grünes Rezept)

    • Arzneimittel zu Lasten der Unfallkassen u. Berufsgenossenschaften

    • Zytostatikazubereitungen

    • Betäubungsmittel- u. T-Rezepte

    • Verbandmittel, Teststreifen und arzneimittelähnliche Medizinprodukte nach § 31 SGB V sowie Hilfsmittel und enterale Ernährung

    • Verordnungen zu Lasten der sonstigen Kostenträger (Sozialhilfe., Bundespolizei, Bundeswehr etc.)

    • Verordnungen für im Ausland Versicherte

    • DIGAs (digitale Gesundheitsanwendungen, eRezept Einführung für 01.04.2024 geplant)

  • Das eRezept ist ab 01.01.2024 verpflichtend für bislang auf Muster 16 rezeptierte Medikamente. Ausnahmefälle stellen hier die Verordnung von akut benötigten Medikamenten beim Hausbesuch bzw. im KV ärztlichen Notdienst Hausbesuch dar, technische Störungen (wenn beispielsweise die Telematik- oder Internetverbindung nicht funktioniert oder der eHBA, die Soft- oder Hardware defekt ist) oder im Ersatzverfahren, wenn die Versichertennummer nicht bekannt ist.

  • Das eRezept läuft über die Telematikinfrastruktur (TI), an die Praxen und Apotheken angeschlossen sind. Die TI ist die offizielle und sichere Plattform für das Speichern und Verarbeiten von Gesundheitsdaten in Deutschland. Stellt ein Arzt ein eRezept aus, werden die Daten an den eRezept-Server in der TI – auch eRezept-Fachdienst genannt – übermittelt und dort gespeichert. Die Arztpraxis wird über den Praxisausweis (SMC-B) in der TI authentifiziert. Das gleiche gilt für den Apotheker, der die Verordnung für den Patienten abruft.

    Die gesamte Datenübertragung zwischen dem Server einerseits sowie den Praxen beziehungsweise Apotheken andererseits findet verschlüsselt statt. Jeder Zugriff wird zudem protokolliert.

    Mehrstufige Sicherheitsarchitektur zum Schutz der Daten

    Der ganze Prozess vom Ausstellen bis zum Einlösen des eRezepts ist durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur geschützt. Dazu gehören Verschlüsselungstechnologien, sichere Übertragungswege und Authentifizierungsverfahren für alle Personen, die auf die in der TI gespeicherten Daten zugreifen. Dass dies ausschließlich autorisierte Personen tun können, wird durch Berechtigungsnachweise und Identitätsprüfungen sichergestellt.

    Mit Zugangsberechtigung und Authentifizierung zum eRezept

    Ärzte, Apotheker und Versicherte benötigen für den Zugriff auf den eRezept-Server eine Berechtigung. Für Praxen, Krankenhäuser und Apotheken ist dies die SMC-B, für Versicherte die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Kombination mit der eRezept-App mit PIN.

    Sicherheit durch den eRezept-Token

    Neben dem Zugang zum eRezept-Server ist auch der „Schlüssel“ zum eRezept, der sogenannte Token, durch ein komplexes Zusammenspiel von Authentifizierung und Zugriffsrechten geschützt. Dieser Token – ein grafischer 2D-Code – enthält die eRezept-ID und den Zugangscode, mit dem die Apotheke auf den Datensatz zugreifen kann, nachdem sie ihre Berechtigung nachgewiesen hat.

    Je nach Einlöseweg des eRezepts kann der Apotheker den Token auf unterschiedliche Weise erhalten: Über das Abrufen vom eRezept-Server nach der Vorlage der eGK des Versicherten oder per Zuweisung mittels eRezept-App. Möglich ist auch die Überbringung eines Papierausdrucks mit dem aufgedruckten Token.

    Elektronische Gesundheitskarten bei Verlust zeitnah sperren lassen

    Beim Einlösen des eRezepts per eGK oder Papierausdruck wird keine PIN abgefragt. Dies bedeutet, dass jeder damit in der Apotheke das eRezept einlösen kann. Wenn die eGK verloren geht, sollte der Versicherte sie deshalb unverzüglich bei der Krankenkasse sperren lassen (so wie bei einer Kreditkarte). Bei Verlust des Papierausdrucks kann die Arztpraxis das noch nicht eingelöste eRezept stornieren und dann eine neue Verordnung ausstellen.

    Zeitraum der Speicherung und Löschen der Daten

    Das eRezept wird auf dem eRezept-Server gespeichert. Wurde das eRezept in der Apotheke eingelöst, verbleibt es mit den damit verbundenen Protokollen 100 Tage auf dem Server und wird dann vollständig gelöscht. Wurde das eRezept noch nicht in der Apotheke abgerufen, kann auch der Arzt es in seinem Praxisverwaltungssystem stornieren. Der Versicherte kann das eRezept in seiner App-Ansicht jederzeit selbstständig löschen.

  • Nein, da für die Ausstellung eines eRezepts eine Versichertennummer notwendig ist, erfolgen Verordnungen für im Ausland versicherte Personen bis auf Weiteres auf Muster 16 und nicht per eRezept.

  • Nein. Die Apotheke überprüft beim Einlösen des eRezepts die Signatur des Arztes auf ihre Richtigkeit. Die Apotheke stellt außerdem beim Einscannen des Rezeptcodes fest, ob das eRezept bereits eingelöst wurde. Der Ausdruck allein ist kein rechtsgültiges Dokument zum Einlösen des Rezepts.

  • Korrekturen an einem bereits ausgestellten eRezept sind nicht möglich. Das Rezept kann aber gelöscht und neu ausgestellt werden.

    Die Praxis kann das eRezept nur stornieren, wenn es noch keiner Apotheke zugewiesen wurde. Sonst muss die Apotheke das Rezept freigeben oder es löschen. Anschließend kann ein neues eRezept ausgestellt werden.